Sicherstellung eines Rollers: Empfindliche Strafen drohen!

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Eine unangenehme Vorstellung, die für manch einen durchaus schon einmal Realität wurde: man kommt zurück um Parkplatz und der Roller ist weg. Er kann gestohlen oder abgeschleppt worden sein. Oder aber das Fahrzeug wurde sichergestellt. Doch wann ist die Sicherstellung eines Rollers rechtlich überhaupt zulässig, und, was kostet sie dem Besitzer?

Wann ist die Sicherstellung eines Rollers möglich?

Wenn die Polizei einen Roller sicherstellt, spricht man von sog. Eigentumssicherung. Viele Fahrer stellen sich die Frage, ob die Beamten einen Roller (oder ein anderes Gefährt), überhaupt einfach so beschlagnahmen bzw. sicherstellen dürfen. Vor allem dann, wenn es vor dem Abstellen doch noch in Ordnung war und man sich auch jederzeit an geltendes Recht sowie die Vorschriften hinsichtlich Zustand, Kennzeichnung (KFZ-Kennzeichen) etc., gehalten hat.

Läuft aber in der Zeit, in der der Roller geparkt ist, z.B. in großen Mengen Flüssigkeit (etwa Getriebeöl oder Bremsflüssigkeit) aus und fließt auf die Straße, dann wäre die Sicherstellung eines Rollers rechtlich zulässig.
Ebenso zulässig – und auch notwendig – wäre sie, wenn der Besitzer ein Objekt mit erheblichen Schäden fahren würde.

Denn grundsätzlich gilt: stellt ein Fahrzeug eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit dar, kann es die Polizei beschlagnahmen. Sobald also Flüssigkeiten auslaufen oder, wie erwähnt, das Fahrzeug technische Defekte aufweist, die seine Fahrtüchtigkeit gefährden, dürfen die Beamten das Verkehrsmittel zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit, konfiszieren. Die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit, stellt sich hier also gar nicht erst.

 Sobald also Flüssigkeiten auslaufen oder, wie erwähnt, das Fahrzeug technische Defekte aufweist, die seine Fahrtüchtigkeit gefährden, dürfen die Beamten das Verkehrsmittel zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit, konfiszieren. (#01)

Sobald also Flüssigkeiten auslaufen oder, wie erwähnt, das Fahrzeug technische Defekte aufweist, die seine Fahrtüchtigkeit gefährden, dürfen die Beamten das Verkehrsmittel zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit, konfiszieren. (#01)

Hohe Strafen nach Sicherstellung eines Rollers möglich

Vor der Sicherstellung eines Rollers oder anderen Fahrzeugs, prüft die Polizei zunächst, ob sich der Schaden noch anderweitig bereinigen lässt. Denn die Beschlagnahme gilt immer als der letztmögliche Weg. Dennoch besteht die Möglichkeit der Konfiszierung – und diese kann, wenn sie aus Sicherheitsgründen erfolgt ist, für den Besitzer mitunter teuer werden.

In den meisten Fällen muss der Eigentümer die Kosten für Beschlagnahme und Aufbewahrung tragen. Allgemeine „Pauschalbeträge“ gibt es hier aber nicht, die Kosten sind immer abhängig vom für die Beamten angefallenen Zeitaufwand.

Die Kosten setzen sich in aller Regel zusammen aus der

  • allgemeinen Sicherstellung des Objekts, berechnet im Halbstundentakt sowie den
  • Unterstellungskosten auf einem amtlichen Verwahrplatz (Kosten fallen pro Tag an)

Kümmert man sich umgehend um das Anliegen und kann sein Fahrzeug am Tag darauf bereits wieder abholen, erscheinen Kosten in Höhe von rund 250 bis 300 Euro, als realistisch. Der Betrag steigt natürlich, sollte noch ein unabhängiger Gutachter bzw. Sachverständiger zur Beurteilung eingeschaltet worden sein.

Allgemein existiert noch ein weiterer Grund, der die Polizei dazu berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen: wenn die Gefahr besteht, dass das Objekt gestohlen werden könnte oder der Verdacht existiert, dass es sich bereits um ein entwendetes Gefährt handelt.(#02)

Allgemein existiert noch ein weiterer Grund, der die Polizei dazu berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen: wenn die Gefahr besteht, dass das Objekt gestohlen werden könnte oder der Verdacht existiert, dass es sich bereits um ein entwendetes Gefährt handelt.(#02)

Sicherstellung eines Rollers kann auch vor Diebstahl schützen

Allgemein existiert noch ein weiterer Grund, der die Polizei dazu berechtigt, ein Fahrzeug sicherzustellen: wenn die Gefahr besteht, dass das Objekt gestohlen werden könnte oder der Verdacht existiert, dass es sich bereits um ein entwendetes Gefährt handelt. Ein Beispiel für einen in diesem Fall rechtmäßig sichergestellten PKW: das Fenster steht derart weit offen, dass ein Einbruch ein Leichtes wäre – und die Einbruchsgefahr evtl. noch dadurch gesteigert wird, dass sich für jedermann gut ersichtliche, wertvolle Gegenstände im Auto befinden.

Oder: steht ein neu- und hochwertiger Roller bzw. ein (scheinbar) teures Modell ohne ausreichende – mechanische oder elektrische – Sicherung zwischen anderen, mit Schlössern versehenen Fahrzeugen, so besteht auch die berechtigte Gefahr eines Diebstahls. Und damit auch ein berechtigter, und für den Eigentümer letztlich vorteilhafter Grund für die Sicherstellung eines Rollers. Dadurch wird nämlich klar: nicht immer sind es z.B. eben jene technischen Defekte, die für die Sicherstellung eines Rollers oder anderen Fahrzeugs, sorgen.

Der Begriff der „Sicherstellung“ ist hier wörtlich zu nehmen. Die Beamten bewahren bzw. „sichern“ das Fahrzeug vor Langfingern. Jedoch dürfte die Freude über die durch die Bewahrung des Autos entstandenen Kosten, dann am Ende wiederum weniger groß sein.

Noch etwas ganz Grundlegendes: die Begriffe Sicherstellung und Beschlagnahme meinen im rechtlichen Sinne hinsichtlich der Konsequenzen, genau dasselbe: nämlich, dass die Polizei ein Beweismittel amtlich verwahrt.


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1 Kommentar

  1. David Li Bergolis am

    Zitatanfang
    Noch etwas ganz Grundlegendes: die Begriffe Sicherstellung und Beschlagnahme meinen im rechtlichen Sinne hinsichtlich der Konsequenzen, genau dasselbe: nämlich, dass die Polizei ein Beweismittel amtlich verwahrt.
    Zitatende

    Das ist so nicht ganz richtig.
    Es gibt einen gravierenden Unterschied, ob ich einer Sicherstellung zustimme oder das Fahrzeug beschlagnahmen lasse.
    In beiden Fällen ist es erstmal weg, keine Frage, aber nun kommen die Unterschiede:
    im Falle einer Verurteilung mit die Kooperationsbereitschaft durchaus beim Strafmaß berücksichtigt werden.
    Wenn ich also weiß, dass mit dem Fahrzeug was nicht stimmt, sollte man der Sicherstellung zustimmen.
    Wenn man aber weiß und sicher ist, dass mit dem FZ alles in Ordnung ist, sollte man tunlichst widersprechen.
    Ich habe ein Selbstbaupedelec, dieses wurde schonmal von der Polizei sichergestellt.
    Ich war höflich und habe es den Beamten besonders leicht gemacht und habe keine Steine in den Weg gelegt.
    Ich habe also einer Sicherstellung zugestimmt.
    Am Ende kam raus, dass alles in Ordnung war, ich könne mein Fahrrad abholen.
    Die Kosten für die Sicherstellung und den Gutachter dagegen durfte ich bezahlen, ich war ja EINVERSTANDEN!!!
    Meine Freundlichkeit hat mich also 850,-€ gekostet.
    Der Staatsanwalt erklärte mir diesbezüglich, dass das so leider alles korrekt ist.
    Hätte ich NICHT zugestimmt, müsste der Beamte einen Beschluss von einem Richter besorgen.
    In dem Fall wäre es eine Beschlagnahme.
    Sollte alles unrechtmäßig gewesen sein, fallen sämtliche Kosten dem Staat zu.

    Für mich heißt das in kurzen Sätzen:
    wenn ich weiß, dass am Bike alles legal ist, immer widersprechen, sonst bleibe ich auf den Kosten sitzen;
    sollte ich aber im Hinterkopf wissen, dass da was illegales dran ist, immer zustimmen, sonst wird’s hässlich.

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