Fahrrad mit Hilfsmotor: Hersteller und Rechtliches

1

Wenn ein Fahrrad mit Hilfsmotor ausgestattet ist, wird es in Deutschland als FmH bezeichnet, sofern seine Gebrauchsfähigkeit tatsächlich dem eines Fahrrads gleicht. Dafür muss das Bike bestimmte Merkmale aufweisen. Solche Fahrräder unterscheiden sich aber vom E-Bike, zumindest, was die rechtliche Lage in Deutschland angeht.

Fahrrad mit Hilfsmotor Hersteller

Wer nach „Fahrrad mit Hilfsmotor Hersteller“ sucht, wird bei den Suchmaschinen vor allem mit Ergebnissen zur Geschichte und zur rechtlichen Lage belohnt. FmH und Mofa werden unterschiedlich behandelt, FmH und Leichtmofa hingegen ähnlich. FmH-Hersteller, also Fahrrad mit Hilfsmotor Hersteller, finden sich dennoch einige. Besonders bekannt ist zum Beispiel die Saxonette, die auch kurz als Saxo bezeichnet wird. Sie zeichnet sich durch diverse Hilfsmotoren und Gangschaltungen aus, ist also in unterschiedlichen Bauarten erhältlich. So gibt es zum Beispiel die Saxonette Luxus, die das Fahrradfahren tatsächlich zum Kinderspiel werden lässt, selbst wenn es einmal bergauf gehen sollte.

Ein anderer Fahrrad mit Hilfsmotor Hersteller ist Bavaria, dieser Hersteller hat quasi den Klassiker unter diesen Bikes geschaffen. Das SH1 schafft bis zu 20 km/h mit seinem kleinen Ottomotor und bietet damit schönsten Fahrspaß durch alle Landschaften.

 

Wenn ein Fahrrad mit Hilfsmotor ausgestattet ist, wird es in Deutschland als FmH bezeichnet, sofern seine Gebrauchsfähigkeit tatsächlich dem eines Fahrrads gleicht. (#01)

Wenn ein Fahrrad mit Hilfsmotor ausgestattet ist, wird es in Deutschland als FmH bezeichnet, sofern seine Gebrauchsfähigkeit tatsächlich dem eines Fahrrads gleicht. (#01)

Ein weiterer Anbieter bzw. Hersteller ist Binova, der ebenfalls qualitativ sehr hochwertige Bikes auf den Markt bringt. Diese sind verschieden leistungsstark und können damit den individuellen Bedürfnissen der Radfahrer gerecht werden, auch bezogen auf rechtliche Vorgaben.

Fahrrad mit Hilfsmotor Hersteller gibt es natürlich noch einige weitere, doch an dieser Stelle wollen wir erst einmal auf die rechtliche Lage in Deutschland eingehen. So viel nur noch: Bei allen Anbietern bekommen Sie auch Informationen zur rechtlichen Lage, wobei sich diese je nach Fahrrad mit Hilfsmotor Hersteller nicht immer gleichen. Es ist daher sinnvoll, sich auf offiziellen Seiten in das Thema einzulesen – oder die hier folgenden Tipps zu nutzen.

Fahrrad mit Hilfsmotor Hersteller gibt es natürlich noch einige weitere, doch an dieser Stelle wollen wir erst einmal auf die rechtliche Lage in Deutschland eingehen. So viel nur noch: Bei allen Anbietern bekommen Sie auch Informationen zur rechtlichen Lage, wobei sich diese je nach Fahrrad mit Hilfsmotor Hersteller nicht immer gleichen. Es ist daher sinnvoll, sich auf offiziellen Seiten in das Thema einzulesen – oder die hier folgenden Tipps zu nutzen. (#02)

Fahrrad mit Hilfsmotor Hersteller gibt es natürlich noch einige weitere, doch an dieser Stelle wollen wir erst einmal auf die rechtliche Lage in Deutschland eingehen. So viel nur noch: Bei allen Anbietern bekommen Sie auch Informationen zur rechtlichen Lage, wobei sich diese je nach Fahrrad mit Hilfsmotor Hersteller nicht immer gleichen. Es ist daher sinnvoll, sich auf offiziellen Seiten in das Thema einzulesen – oder die hier folgenden Tipps zu nutzen. (#02)

Fahrrad mit Hilfsmotor: Wann und wie dürfen Mofa, Leichtmofa und Saxonette fahren?

Wichtig ist zuerst einmal die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, die das Fahrrad mit Hilfsmotor erreichen kann. Hier wiederum sind die Auskünfte der Fahrrad mit Hilfsmotor Hersteller ausschlaggebend, denn diese statten ihre Fahrräder mit einem mehr oder weniger leistungsfähigen Motor aus. Können Bikes zwischen 25 und 45 km/h schnell werden, so gelten sie nicht mehr direkt als Fahrräder, der Fahrer braucht mindestens den Führerschein Klasse AM. Solch ein Fahrrad wird umgangssprachlich als Moped bezeichnet.

Erreicht das FmH bis zu 25 km/h, so gilt es als Mofa und der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein, damit er damit unterwegs sein darf. Außerdem ist die Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich, wenn der Fahrer nicht vor dem 1. April 1965 geboren ist oder wenn er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Darauf weisen auch die Fahrrad mit Hilfsmotor Hersteller gesondert hin. Die Regelung gilt nur national und ist in anderen Ländern in dieser Form nicht gültig! Eine EU-Norm liegt nicht vor und wer mit einem solchen Rad in anderen Ländern unterwegs sein möchte, sollte sich vorab über die rechtlichen Anforderungen genauestens informieren. Die Fahrer müssen übrigen die Fahrbahn benutzten, das Fahren auf dem Geh- oder Radweg ist verboten. Nur teilweise gibt es Ausnahmen für Mofas, diese sind aber separat ausgeschildert.

Spricht nun der Fahrrad mit Hilfsmotor Hersteller gar davon, dass das Modell nur bis zu 20 km/h fahren kann, so ist es ein Leichtmofa. Der Fahrer benötigt keinen Helm, allerdings muss das Fahrrad die gleiche elektrische Ausstattung aufweisen wie ein normales Rad ohne zusätzliche Antriebsunterstützung. Versicherungsrechtlich gelten die gleichen Bedingungen wie für den Betrieb eines Mofas, das heißt, es muss ein Fahrzeugkennzeichen vorhanden sein.


Bildnachweis:© Fotolia-Titelbild: mmphoto-#01: lettas -#02:  mmphoto

1 Kommentar

  1. Habe gelesen, dass in Deutschland Mofas außerhalb geschlossener Ortschaften auch ohne entsprechende Beschilderung auf dem Fahrradweg fahren dürfen. (Wikipedia ‚Fahrräder mit Hilfsmotor‘: „Mofas und Leichtmofas müssen die Fahrbahn benutzen, wobei die örtliche Ausschilderung – insbesondere Radwege – mitunter Ausnahmen für Mofas ausweist. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas grundsätzlich die Radwege benutzen.“)

Lassen Sie eine Antwort hier